Landgericht Coburg vom 29 Juni 2010 – AZ: 23 O 256/09
Wildunfall ist nicht gleich Wildunfall. Teilkaskoversicherungen zahlen in der Regel nur bei einem Wildunfall mit Jagdwild. Bei kleineren Tieren wie Eichhörnchen muss die Versicherung nicht zahlen.
Das Landgericht Coburg wies am 29. Juni 2010 die Klage einer Kundin einer Teilkaskoversicherung gegen ihren Versicherer wegen eines Wildunfalls ab (AZ: 23 O 256/09). Das Tier, das den Unfall ausgelöst hatte, werde nicht vom Versicherungsvertrag erfasst.