Landgericht Coburg 03.09.2008 - 21 O 295/08
Nicht selten verzichten Kinder gegen eine Abfindung auf ihr späteres elterliches Erbe. Das ist nicht ohne finanzielles „Risiko“: Auch wenn die Eltern später noch erhebliches Vermögen erwerben, bleiben die Kinder an den Erbverzicht gebunden. So entschieden die Richter am Landgericht Coburg am 3. September 2008 (Az 21 O 295/08).